Anfrage der Stadtverordneten Dr. Annette Schaper-Herget, Julia Endres und Helge Herget (Ofa e.V.) nach § 50 HGO

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

gemäß § 50 HGO richten die Stadtverordneten Dr. Annette Schaper-Herget. Julia Endres und Helge Herget (Ofa e.V.) die nachstehende Anfrage an den Magistrat mit der Bitte um Beantwortung innerhalb der geschäftsordnungsgemäßen Frist.

Vorbemerkung:

In der Antwort auf unsere Frage: „ Werden aktuell Genehmigungen für den Wilhelmsplatz auch im Widerspruch zu den jetzt noch gültigen Vorschriften erteilt?“ heißt es:

Antwort: Nein.

Am 05.11.2022 fand eine politische Veranstaltung auf dem Wilhelmsplatz statt („Bürgersprechstunde“). Dafür wurde der Wilhelmsplatz vorher plakatiert, ein Partyzelt mit einer Größe weit über 2 m² aufgestellt, sowie Aufsteller auf den Weg gestellt. Die Stadtpolizei hat die Genehmigung kontrolliert und akzeptiert.

Nach der aktuellen Satzung wäre dies nicht zulässig gewesen.

Hierzu haben wir folgende Nachfragen:

  1. Ist die Genehmigung irrtümlich im Widerspruch zur Satzung erfolgt?
  1. Gibt es für Koa-Parteien eigene Regeln?
  1. Gibt es diesbezüglich neben dem Koa-Vertrag noch weitere Nebenabsprachen bezüglich Parteienwerbung?

gez.

Julia Endres Helge Herget Dr. Annette Schaper Herget