01.02.2024

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

die Stadtverordnetenfraktion der Ofa hat am 03.12.2023 o. g. Anfrage an den Magistrat gerichtet, hierzu wird wie folgt berichtet:

Vorbemerkung:

Am 09.09.2021 hat die Stadtverordnetenversammlung den Beschluss 2021-26/DS-I(A)0060/1 gefasst. Danach wird der Magistrat beauftragt, unter Einbeziehung der Zufahrtsberechtigten, ein Konzept zur Durchsetzung der Einfahrtsbeschränkungen in die Fußgängerzonen zu erstellen. Dies könnte beispielsweise mittels versenkbarer Poller und/ oder eines Schrankensystems erfolgen.

„Seit Jahren gibt es Unmut bei den Anwohnern einiger Fußgängerzonen wegen unerlaubtem Park- und Durchgangsverkehr unter Missachtung der Zufahrtsbeschränkungen, so z. B. in der Großen Marktstraße. Die Funktion der Fußgängerzone ist trotz intensiver Überwachung nicht durchsetzbar. Dies beeinträchtigt auch die Aufenthaltsqualität, insbesondere in der Innenstadt“.

Frage 1:

Hat der Magistrat inzwischen ein Konzept zur Durchsetzung der Einfahrtsbeschränkungen in die Fußgängerzonen erstellt?

Antwort zu 1:

Ein Konzept für Zufahrtsbeschränkungen zur Innenstadt liegt noch nicht vor.

Frage 2:

Wenn nicht, warum nicht?

Antwort zu 2:

Die personellen Kapazitäten reichen nicht aus, um alle Projekte oder vorliegenden Arbeitsaufträge sofort anzugehen, gleichzeitig zu bearbeiten und zeitnah zum Abschluss zu bringen. In den letzten beiden Jahren waren alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch laufende oder daran anschließende Projekte ausgelastet. Aufgrund des Haushaltssituation konnten neue Stellen in diesem Bereich nur in geringem Umfang geschaffen werden. Zudem gestaltet sich die Besetzung vakanter Stellen vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels schwierig und langwierig.

Deshalb war es nötig – und auch sinnvoll – zunächst die Zufahrtsbeschränkung mit versenkbaren Pollern am Wilhelmsplatz umzusetzen, zu begleiten und zu evaluieren. Die Erfahrungen und Erkenntnisse mit Technik und Betriebskonzept können als Modellprojekt ausgewertet und für die absehbar wesentlich komplexeren Fragestellungen und umfangreicheren Maßnahmen im Bereich der Fußgängerzone in der Innenstadt nutzbar werden.

Aktuell wird eine dezernatsübergreifende Arbeitsgruppe gebildet, die gemeinsam das Konzept erarbeitet. Teilnehmer der AG werden die Ämter 32 (Ordnungsamt), 60 (Amt für Planen und Bauen), 80 (Citymanagement), 82 (Straßenverkehrsbehörde) und der ESO sein.

Frage 3:

Wann ist mit einem solchen Konzept zu rechnen?

Antwort zu 3:

Nach den Auswertungen der bisherigen Erfahrungen können nach Abschluss der laufenden Projekte je nach zur Verfügung stehenden Personalressourcen mit weiteren Planungen begonnen und Entscheidungen vorbereitet werden. Ein genaues Datum kann aus den dargestellten Gründen momentan nicht genannt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Paul-Gerhard Weiß

Stadtrat