Offenbach, den 04.11.2022

Herrn
Stadtverordnetenvorsteher
Stephan Färber
im Hause

Anfrage der Stadtverordneten Dr. Annette Schaper-Herget, Julia Endres und Helge Herget
nach § 50 HGO

Wasserkontingent für Offenbach

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

gemäß § 50 HGO richten die Stadtverordneten Dr. Annette Schaper-Herget. Julia Endres und Helge Herget (Ofa e.V.) die nachstehende Anfrage an den Magistrat mit der Bitte um Beantwortung innerhalb der geschäftsordnungsgemäßen Frist.

Aktuell verfügen Stadt und Kreis Offenbach über Wasserrechte im Umfang von rund 20 Mio. m³ (https://zwo-wasser.de/index.php/fernwasser/wasserrechte.html).

Hierzu haben wir folgende Fragen:

  1. Ist das vom Regierungspräsidium genehmigte Wasserkontingent für Offenbach schon von der Entnahme überschritten?
  2. Wenn ja, um wie viel?
  3. Wenn rechtlich zulässige Baugenehmigungen nach § 34 Baugesetzbuch zur Nachverdichtung und § 6 Wasserhaushaltsgesetz zur nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung im Widerspruch zueinander stehen, welcher Paragraph setzt sich durch?
  4. Könnte die Überschreitung des Wasserkontingents die Nachverdichtung einschränken?

gez.

Julia Endres Helge Herget Dr. Annette Schaper Herget