10.4.2024
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
gemäß § 50 HGO richten die Stadtverordneten der Ofa-Fraktion die nachstehende Anfrage an den Magistrat mit der Bitte um Beantwortung innerhalb der geschäftsordnungsgemäßen Frist.
Vorbemerkung:
Vielen Dank für die Antwort vom 22.03.2024 auf unsere Anfrage vom 23.02.2024 zu „Wohnraumpotential in Offenbach“! Dort heißt es :
„Zeitnah werden die Anmeldungen für folgende Bauvorhaben erwartet:
- Am Ledermuseum (ca. 65 Wohneinheiten in mittelbarer Belegung)“ (Antwort auf Frage 9)
Der Investor versicherte uns aber in einem Gespräch, dass er auf keinen Fall dem Städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB für das Bauvorhaben „Leben am Ledermuseum“ zugestimmt hätte, wenn die Bedingung gewesen wäre, auch Sozialwohnungen bereitzustellen.
Hierzu haben wir folgende Nachfragen:
- Wie kommt dieser Widerspruch zustande?
- Was versteht man unter „mittelbarer Belegung“?
gez.
Dr. Annette Schaper Herget
Fraktionsvorsitzende