03.12.2023
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
gemäß § 50 HGO richten die Stadtverordneten der Ofa-Fraktion die nachstehende Anfrage an den Magistrat mit der Bitte um Beantwortung innerhalb der geschäftsordnungsgemäßen Frist.
Vorbemerkung:
Gemeinsam mit dem Polizeipräsidium Südosthessen betreibt die Stadt Offenbach seit 2004 Videoüberwachung an mehreren Stellen innerhalb des Stadtgebiets:
- Drei Kameras befinden sich an der Hermann-Steinhäuser-Straße.
- Zwei Kameras überwachen den Europaplatz
- und zwei Kameras stehen am S-Bahn-Bahnhof Bieber-Waldhof.
- Neun Kameras sind am Marktplatz installiert, fünf befinden sich am Stadthaus, eine am Gebäude Frankfurter Straße 1 und drei Kameras an der Sparkasse.
Die Bürgerrechtsgruppe Datenschützer Rhein Main hat am 11.06.2021 hierzu Fragen an den Offenbacher Magistrat und das Polizeipräsidium Südosthessen gestellt, aber leider keine Antwort bekommen.
Wir stellen hier diese Fragen daher noch mal:
- Wie war die Kriminalitätsentwicklung (Art und Anzahl festgestellter Straftaten) an den überwachten Plätze und Straßenabschnitten?
- Wurden die im § 14 Abs. 3 HSOG alle zwei Jahre zwingend vorgeschriebenen Überprüfungen gemacht, ob die Voraussetzungen für den Betrieb der Überwachungskameras weiterhin vorliegen?
- Welches Ergebnis hatten diese Überprüfungen?
- Wann (Monat/ Jahr) wurden die beiden letzten Überprüfungen durchgeführt?
- Wer ist der Verantwortliche i. S. d. Art. 4 Ziff. 7 DSGVO für die Überwachungskameras?
- Wurden Regelungen getroffen i. S. d. Art. 26 DSGVO (Gemeinsam Verantwortliche), da sowohl Beschäftigte der kommunalen als auch der Landespolizei Zugriff auf die erhobenen und gespeicherten Daten haben?
- Wie wird sichergestellt, dass „das wesentliche der Vereinbarung… der betroffenen Person zur Verfügung gestellt“ wird (Art. 26 Abs. 2 DSGVO)? Als betroffene Person sind alle Menschen zu verstehen, die sich zeitweilig (auch kurzzeitig) in den überwachten Bereichen aufhalten.
- Wie wird sichergestellt, dass zum Schutz der Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit (Art 5. bzw. Art. 8 GG) bei politischen Versammlungen im Sichtbereich der Kameras diese für die Zeitdauer der Versammlung sichtbar bzw. überprüfbar für die Teilnehmer*innen deaktiviert sind?
gez.
Dr. Annette Schaper Herget
Fraktionsvorsitzende