30.06.2024

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

gemäß § 50 HGO richten die Stadtverordneten der Ofa-Fraktion die nachstehende Anfrage an den Magistrat mit der Bitte um Beantwortung innerhalb der geschäftsordnungsmäßigen Frist.

Vorbemerkung:

Der Hessische Datenschutzbeauftragte sieht die Notwendigkeit, dass Behörden und Unternehmen „notwendige Verbesserungen des Datenschutznachtrags zu den Produkten und Services von Microsoft“ einfordern, denn „eine datenschutzkonforme Nutzung von Microsoft 365 ist nicht möglich, weil Microsoft Vertragsabsprachen zum Datenschutz fordert, die nicht mit der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) vereinbar sind.“1 Hierzu hat eine Arbeitsgruppe in der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) eine Handreichung erarbeitet.2

1 https://datenschutz.hessen.de/vereinbarung-zur-auftragsverarbeitung-fuer-den-einsatz-von-microsoft-365
2 https://datenschutz.hessen.de/sites/datenschutz.hessen.de/files/2023-09/handreichung_ms_365_clean_formatiert_stand_24.08.2023.pdf


Hierzu haben wir folgende Fragen:

  1. Nutzt die Stadt Microsoft 365?
  2. Haben die Verantwortlichen der Stadt notwendige Verbesserungen des „Datenschutznachtrags zu den Produkten und Services von Microsoft“ eingefordert?
  3. Falls nicht, ist dies geplant?
  4. Gibt es Überlegungen, auf alternative und offene Software umzusteigen, mit der die Datensouveränität der Stadt gewährleistet werden kann?

gez.
Dr. Annette Schaper Herget
Fraktionsvorsitzende