Offenbach, den 24.10.2024

Herrn
Stadtverordnetenvorsteher
Stephan Färber
im Hause

Anfrage der Ofa-Fraktion nach § 50 HGO

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

gemäß § 50 HGO richten die Stadtverordneten der Ofa-Fraktion die nachstehende Anfrage an den Magistrat mit der Bitte um Beantwortung innerhalb der geschäftsordnungsgemäßen Frist.

Vorbemerkung:

In der Antwort auf unsere Anfrage vom 18.09.2024 heißt es:

  1. „Das Auftreten des Bibers im Planungsgebiet ist einer der Hauptgründe für die Verzögerung des Verfahrens“ und
  2. „Der ökologische Fachbeitrag ist für Dritte nicht einsehbar.“

Hierzu haben wir folgende Fragen:

  1. Welche weiteren Hauptgründe gab es?
  2. Was ist die Rechtsgrundlage für die Geheimhaltung des ökologischen Fachbeitrags?

Mit freundlichen Grüßen

Gez.
Dr. Annette Schaper Herget
Fraktionsvorsitzende