Offenbach, den 24.10.2024
Herrn
Stadtverordnetenvorsteher
Stephan Färber
im Hause
Anfrage der Ofa-Fraktion nach § 50 HGO
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
gemäß § 50 HGO richten die Stadtverordneten der Ofa-Fraktion die nachstehende Anfrage an den Magistrat mit der Bitte um Beantwortung innerhalb der geschäftsordnungsgemäßen Frist.
Vorbemerkung:
In der Antwort auf unsere Anfrage vom 18.09.2024 heißt es:
- „Das Auftreten des Bibers im Planungsgebiet ist einer der Hauptgründe für die Verzögerung des Verfahrens“ und
- „Der ökologische Fachbeitrag ist für Dritte nicht einsehbar.“
Hierzu haben wir folgende Fragen:
- Welche weiteren Hauptgründe gab es?
- Was ist die Rechtsgrundlage für die Geheimhaltung des ökologischen Fachbeitrags?
Mit freundlichen Grüßen
Gez.
Dr. Annette Schaper Herget
Fraktionsvorsitzende