14.05.2024

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

gemäß § 50 HGO richten die Stadtverordneten der Ofa-Fraktion die nachstehende Anfrage an den Magistrat mit der Bitte um Beantwortung innerhalb der geschäftsordnungsgemäßen Frist.

Vorbemerkung:

Am 13. April 2024 fand der Workshop „Open Smart City Strategie 1.0“ des HFDB statt, der von der Stabsstelle Digitalisierung inhaltlich organisiert wurde. Auf unsere Frage an das Stadtverordnetenbüro, ob wir eine Mitarbeiterin mitbringen können, bekamen wir folgende Antwort:

„nach Rücksprache mit dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Stv. Bruszynski, kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Am 6. Mai haben wir dann die Präsentationen dieser Veranstaltung und einige weitere Unterlagen erhalten, zu unserem Erstaunen mit dem Kommentar: „Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen nur für den internen Gebrauch vorgesehen sind und nicht weitergegeben werden dürfen.“

Die Beratungen des HFDB sind öffentlich. Der Grund für die Beschränkung der Teilnehmerzahl beim Workshop schien Praktikabilität zu sein, um intensivere Gespräche zu ermöglichen.

§80 HDSIG sieht gegenüber öffentlichen Stellen einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen vor. Amtliche Informationen sind alle amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Ausnahmen sind der Schutz besonderer öffentlicher und privater Belange (§82), der Schutz personenbezogener Daten (§83) und der Schutz behördlicher Entscheidungsprozesse (§84). Darunter heißt es in Absatz (2) „Der Antrag auf Informationszugang ist abzulehnen zu Protokollen vertraulicher Beratungen.“

In den uns zugesandten Unterlagen gibt es keine „besonderen öffentliche und private Belange“, keine personenbezogenen Daten und auch keine „anstehenden“ behördlichen Entscheidungsprozesse.

Hierzu haben wir folgende Fragen:

  1. Sollen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen als Multiplikatoren in die Fraktionen fungieren?
  2. Dürfen wir die Unterlagen an unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen weitergeben?
  3. Dürfen wir sie an interessierte Bürgerinnen oder Bürger weitergeben?
  4. Können wir über die Veranstaltung öffentlich berichten?
  5. Was ist die Rechtsgrundlage für die Einstufung der Unterlagen als „nur für den internen Gebrauch vorgesehen“?
  6. Wer hat diese Einstufung vorgenommen?
  7. Was sind die Gründe für den Unwillen, diese Unterlagen transparent zu machen?

gez.

Dr. Annette Schaper Herget

Fraktionsvorsitzende