Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
gemäß § 50 HGO richten die Stadtverordneten Dr. Annette Schaper-Herget. Julia Endres und Helge Herget (Ofa e.V.) die nachstehende Anfrage an den Magistrat mit der Bitte um Beantwortung innerhalb der geschäftsordnungsgemäßen Frist.
Vorbemerkung:
2011 wurde in der Stadtverordnetenversammlung zum ersten Mal ein Antrag zu einem Rathaus-TV gestellt und ein Beschluss gefasst. Am 27. Januar 2022 hat die Stadtverordnetenversammlung einen Beschluss zum Rathaus-TV gefasst (2021-26/DS-I(A)0199/2). Am 05.05.2022 hat der Stadtverordnetenvorsteher hierzu berichtet (2021-26/DS-II(A)0022 ). Seitdem ist in den Ältestenratssitzungen mehrfach beraten worden, wobei immer neue Varianten diskutiert worden sind. Am 22.09.2022 wurden die Hauptsatzung und die Geschäftsordnung angepasst. Seit wir keine Fraktion mehr sind, haben wir keine Vertreterin mehr im Ältestenrat. Leider werden die Protokolle der weiteren Sitzungen vor uns geheimgehalten. Uns interessiert jedoch der Stand der Entwicklungen, da wir weiterhin Stadtverordnete und die Urheber der aktuellen Diskussion sind.
Daher fragen wir jetzt auf diesem Wege nach:
- Hat sich der Ältestenrat inzwischen auf eine Variante geeinigt?
- Falls ja, wie sieht die aus?
- Falls nicht, welche Meinungsverschiedenheiten liegen noch vor?
- Sollen beim Streaming offene Formate verwendet werden?
- Falls nicht, warum nicht?
gez.
Julia Endres Helge Herget Dr. Annette Schaper Herget