Offenbach, den 06.11.2022
Herrn
Stadtverordnetenvorsteher
Stephan Färber
im Hause
Anfrage der Stadtverordneten Dr. Annette Schaper-Herget, Julia Endres und Helge Herget
nach § 50 HGO
Politische Werbung am Wilhelmsplatz
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
gemäß § 50 HGO richten die Stadtverordneten Dr. Annette Schaper-Herget. Julia Endres und Helge Herget (Ofa e.V.) die nachstehende Anfrage an den Magistrat mit der Bitte um Beantwortung innerhalb der geschäftsordnungsgemäßen Frist.
Vorbemerkung:
Im Jahr 2019 wurden die „Richtlinien über die Werbung und Wahlsichtwerbung der Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen“ verschärft (https://www.offenbach.de/medien/bindata/of/stadtrecht-sicherheit-ordnung/3.300-Richtlinien-ueber-die-Werbung-und-Wahlsichtwerbung-der-Parteien-politischen-Vereinigungen-und-Waehlergruppen-vom-23.04.2019.pdf). Danach war es erstens nicht mehr erlaubt, Plakate am Wilhelmsplatz aufzuhängen, zweitens durften keine Aufsteller mehr verwendet werden und drittens wurde die Größe von Wahlwerbeständen auf 2 qm begrenzt. Dies wurde mit „Verkehrsgefährdung und Stolpergefahr bei Massenpanik“ begründet.
Hierzu haben wir folgende Fragen:
- Gilt diese Richtlnie noch?
- Besteht trotz der neuen Pollerlösung zur Verkehrsberuhigung am Wilhelmsplatz immer noch eine Verkehrsgefährdung durch Plakate?
- Ist der Beschluss 2021-26/DS-I(A)0023/4 vom 24. Juni 2021 inzwischen umgesetzt?
- Wenn nicht, wann wird der Stadtverordnetenversammlung ein Entwurf einer neuen Satzung vorgelegt?
- Enthält die neue Satzung auch die restriktiven Einschränkungen für den Wilhelmsplatz?
- Werden aktuell Genehmigungen für den Wilhelmsplatz auch im Widerspruch zu den jetzt noch gültigen Vorschriften erteilt?
gez.
Julia Endres, Helge Herget, Dr. Annette Schaper Herget