Offenbach, den 14.04.2025

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

gemäß § 50 HGO richten die Stadtverordneten der Ofa-Fraktion die nachstehende Anfrage an den Magistrat mit der Bitte um Beantwortung innerhalb der geschäftsordnungsgemäßen Frist.

Vorbemerkung:

In Offenbach und anderen Kommunen muss man immer wieder mit Blackouts rechnen. Meistens sind diese spätestens nach ein paar Stunden behoben. Ein Beispiel ist der Blackout vom 9. Oktober 2024, der um drei Uhr morgens begann und im Laufe des Vormittags behoben wurde. Viele Einrichtungen wie Krankenhäuser, Rechenzentren, Feuerwehr oder die Polizei haben für diese Fälle Notstromaggregate.

Die Entwicklungen in der internationalen Politik sowie der Klimawandel lassen aber inzwischen schlimmste Befürchtungen wahrscheinlicher werden, die bisher noch völlig unvorstellbar erschienen. Dazu gehören Überschwemmungen, aber auch Sabotage und Anschläge, die viel länger andauernde, und nicht nur lokale Stromausfälle zur Folge haben können. Auch die Abhängigkeit von amerikanischer Software ist inzwischen ein Unsicherheitsfaktor, da man Einfallstore für Schadsoftware und Spionage nicht kontrollieren kann.

Bei längerem Stromausfall gibt es bald kein Internet und keinen Festnetz- und Handyempfang mehr, Wasserpumpen für die Wasserversorgung fallen aus, Benzinpumpen an Tankstellen ebenso, Kühlung von Lebensmitteln funktionieren nicht mehr, Beleuchtung und Kassensysteme von Supermärkten sind tot und vieles mehr. Bei längerem Stromausfall wird es auch zu einem Trinkwasserausfall kommen.

Die Katastrophenschutzstäbe vieler Kommunen, z.B. Frankfurt, Kreis Offenbach und Wiesbaden, haben Übungen durchgeführt. Hierbei ging es u.a. um Notstromversorgungen von Kliniken, Umgang mit Panik in der Bevölkerung, Aufrechterhaltung von Kommunikation, Notfallhilfe und Evakuierungen.

Das hessische Innenministerium hat einen „Mustereinsatzplan Stromausfall“ erarbeitet. In dieser Handlungsempfehlung ist eine vierstufige Gefahrenabwehrplanung vorgesehen, die zeitlich gestaffelt ist. Sie geht von einem Ausfall der Energie aus, der kürzer als zehn Minuten ist, bis zu einem flächendeckenden Stromausfall, der länger als vier Stunden dauert.1

1 https://innen.hessen.de/sites/innen.hessen.de/files/2021-09/anlage_1_mustereinsatzplan_stromausfall_feuerwehren_.pdf

Hierzu haben wir folgende Fragen:

  1. Gibt es Standardverfahren in Offenbach für den Umgang mit Stromausfällen?
  2. Für welche Maximaldauer von Stromausfällen sind diese festgelegt?
  3. Gibt es Notstromaggregate für einen solchen Fall?
  4. Welche Gesamtleistung haben diese?
  5. Sind auch in Offenbach Übungen geplant wie in vielen anderen Kommunen?
  6. Für welche Maximaldauer von Ausfällen sollen die Übungen durchgeführt werden?
  7. Wie soll die Trinkwasserversorgung im Fall eines Stromausfalls über mehrere Tage gesichert werden?
  8. Ist geplant, Informationen für die Bevölkerung zu erstellen, die Tipps für Vorsorge, Verhalten und Anlaufstellen geben?
  9. Ist geplant, zum Thema „Katastrophenschutz“ einen ausführlichen Bericht zu veröffentlichen?

Gez.
Dr. Annette Schaper Herget
Fraktionsvorsitzende