Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
gemäß § 50 HGO richten die Stadtverordneten der Ofa-Fraktion die nachstehende Anfrage an den Magistrat mit der Bitte um Beantwortung innerhalb der geschäftsordnungsgemäßen Frist.
Vorbemerkung:
Am 12.04.2023 haben wir die Anfrage „ Versiegelte Parkanlage Bieber-Nord“ gestellt, am 07.07. haben wir eine Antwort bekommen.
In der Antwort auf Frage 6 („Warum wurde keine Grünfläche angelegt?) heißt es .: „Der Bahnhofsvorplatz ist im Bebauungsplan nach § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB als verkehrsberuhigter Bereich festgesetzt. Eine reine Grünfläche würde den Festsetzungen des Bebauungsplans widersprechen“. (Wir haben nicht nach einer „reinen“Grünfläche gefragt.)
In der Antwort auf Frage 7 heißt es u.a.: „Die Funktionalität als Verkehrsfläche entsprechend dem Bebauungsplan muss in jedem Fall erhalten bleiben. Eine Änderung des Bebauungsplans ist aufgrund des Fluglärmschutzgesetzes jedoch ausgeschlossen.„
In der Antwort steht auch: „Abschließend kann man feststellen, dass aus heutiger Sicht, mit aktuellen Erkenntnissen, sicher mehr Maßnahmen für eine wassersensible Stadtplanung in einem solchen Projekt berücksichtigt werden würden, als bei dieser Planung, die im Wesentlichen bereits aus den Jahren vor 2010 stammt.„
Hierzu haben wir folgende Fragen:
- Warum wurden nicht ein paar mehr Grünflächen angelegt, obwohl dies die Funktionalität nach § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB nicht beeinträchtigen würde?.
- Welcher Paragraph des Fluglärmschutzgesetzes verhindert das Anlegen einiger Grünflächen auf dem Platz?
- Welche sind die Erkenntnisse, die 2010 nicht bekannt waren und die heute zu einer anderen Planung führen würden?
gez.
Dr. Annette Schaper Herget
Fraktionsvorsitzende