Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
gemäß § 50 HGO richten die Stadtverordneten der Ofa-Fraktion die nachstehende Anfrage an den Magistrat mit der Bitte um Beantwortung innerhalb der geschäftsordnungsgemäßen Frist.
Vorbemerkung:
Am 03.01.2023 haben wir die Anfrage zur Gründung der Klimaallianz (https://www.ofa-ev.de/anfrage-klima-allianz/ ) gestellt, am 23.03. haben wir eine Antwort bekommen (https://usercontent.one/wp/www.ofa-ev.de/wp-content/uploads/2023/03/Antwort-Klimaallianz2023-081.pdf ).
Als Reaktion auf die zu unklaren Antworten haben wir am 12.04. eine zweite Anfrage (https://www.ofa-ev.de/anfrage-klimaallianz-die-zweite/) gestellt, und darauf am 28.06. eine Antwort bekommen (https://usercontent.one/wp/www.ofa-ev.de/wp-content/uploads/2023/07/Antwort-Klimaallianz-die-zweite-2023-158.pdf).
Leider hat auch diese Antwort nicht nur nicht alle Unklarheiten beseitigt, sondern sogar noch neue Fragen aufgeworfen. Daher stellen wir noch eine dritte Anfrage.
Vorbemerkung zu Fragen 1-10:
In der Antwort auf Frage 6 der zweiten Anfrage heißt es: „Es gab von Seiten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer Rückmeldungen bezüglich der Gründung eines Vereins und der damit verbundenen Ziele. Aufgrund der Rückmeldungen wurde die strategische Herangehensweise neu bewertet dahingehend, dass eine Vereinsgründung momentan nicht weiterverfolgt wird.“
Der Antwort ist das Leistungsverzeichnis beigefügt, für das die Bietergemeinschaft aus Superurban und ZEBAU den Zuschlag bekommen hat. In diesem steht u.a.:
„ d) Auftragsgegenstand: Ziel ist es Zukunftsbilder für Offenbach umzusetzen, Begeisterung in der Zivilgesellschaft und bei allen Beteiligten für klimagerechtes Verhalten zu schaffen und Aktivitäten rund um die Themen Klimawandel zu gestalten. Die Aufgabe ist es positive Emotionen auszulösen und die wichtigsten Fakten des KlimaABCs verständlich, berührend, merkbar und weitererzählbarzu kommunizieren. Durch gute Aktionen der Akteure hat das Netzwerk eine hohe Öffentlichkeitswirksamkeit und ist in Offenbach dauerhaft etabliert. Pos.1: Erstellung eines Konzeptentwurfs unter Absprache mit der Auftraggeberin Pos. 2: Workshop zur Konkretisierung des Entwurfs mit Akteuren der Stadtverwaltung Pos. 3: Konkretisierung des Entwurfs zum Aufbau der Klimaallianz Pos. 4: Organisation und Durchführung einer Auftaktveranstaltung Pos. 5: Begleitung der Klimaallianz als Ansprechpartner Pos. 6: Organisation einer zweiten Veranstaltung“ e) Zeitraum der Ausführung: Von 01.01.2022 bis 31.12.2022“ |
Frage 1: Handelt es sich bei den „Zielen“ der Vereinsgründung um den im Leistungsverzeichnis beschriebenen „Auftragsgegenstand“?
Frage 2: Können wir eine Kopie des unter Pos. 1 erstellten Konzeptentwurfs bekommen?
Frage 3: Welche Inhalte der Rückmeldungen haben zu der Neubewertung geführt?
Frage 4: Kamen die Rückmeldungen, die zur Neubewertung geführt haben, vorwiegend von Akteuren aus der Zivilgesellschaft, die Forderungen aufstellen, die im Widerspruch zum Koa-Vertrag stehen?
Frage 5: Wie lautet die aktuelle Neubewertung?
Frage 6: Ist sie mit dem „Auftragsgegenstand“ vereinbar, oder ist sie eine Abkehr von diesem?
Frage 7: Welche „strategische Vorgehensweise“ war ursprünglich geplant?
Frage 8: Welche Positionen des „Leistungsverzeichnisses“ hat die Bietergemeinschaft abgearbeitet und welche nicht?
Frage 9: Wann ist die Kündigung des Projekts an die Bietergemeinschaft erfolgt?
Frage 10: Konnte ein Teil des an die Bietergemeinschaft gezahlten Honorars rückerstattet werden?
Frage 11: Warum sind die Interessenten, die sich bei der ersten Veranstaltung gemeldet hatten, nicht über den Stopp des Projekts informiert worden, z.B. auf der Homepage der Stadtt, auf der stattdessen nur alle Informationen zum Projekt Klimaallianz entfernt worden sind?
Vorbemerkung zu Fragen 12-17:
In der Antwort auf unsere Fragen 1-3 (1. Anfrage) heißt es: „Des Weiteren erstellte die Bietergemeinschaft einen Leitfaden zum klimagerechten Bauen, welcher dem Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz nun als Grundlage bei der Bewertung bzw. Erstellung von Auflagen bei Bauvorhaben dient.“ Wir haben daher in unserer zweiten Anfrage (Fragen 8 und 9) um eine Kopie dieses Leitfadens gebeten, und darauf die Antwort erhalten:
„Der Leitfaden ist noch nicht fertiggestellt.“
Dies ist ein Widerspruch, der uns verwirrt, zumal der Auftrag laut Leistungsverzeichnis am 31.12. beendet werden sollte.
Frage 12: Wie kann dem Umweltamt ein Leitfaden als Grundlage dienen, der nicht fertiggestellt ist?
Frage 13: Wie weit ist die Fertigstellung des Leitfadens mittlerweile gediehen?
Frage 14: Wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen?
Frage 15: Was dient dem Umweltamt zur Zeit stattdessen als Grundlage bei der Bewertung bzw. Erstellung von Auflagen bei Bauvorhaben?
Frage 16: Können wir von dieser Grundlage eine Kopie bekommen?
Frage 17: Wenn nicht, warum nicht?
gez.
Dr. Annette Schaper Herget