Offenbach, den 06.11.2022

Herrn
Stadtverordnetenvorsteher
Stephan Färber
im Hause

Anfrage der Stadtverordneten Dr. Annette Schaper-Herget, Julia Endres und Helge Herget

nach § 50 HGO

Politische Werbung am Wilhelmsplatz

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

gemäß § 50 HGO richten die Stadtverordneten Dr. Annette Schaper-Herget. Julia Endres und Helge Herget (Ofa e.V.) die nachstehende Anfrage an den Magistrat mit der Bitte um Beantwortung innerhalb der geschäftsordnungsgemäßen Frist.

Vorbemerkung:

Im Jahr 2019 wurden die „Richtlinien über die Werbung und Wahlsichtwerbung der Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen“ verschärft (https://www.offenbach.de/medien/bindata/of/stadtrecht-sicherheit-ordnung/3.300-Richtlinien-ueber-die-Werbung-und-Wahlsichtwerbung-der-Parteien-politischen-Vereinigungen-und-Waehlergruppen-vom-23.04.2019.pdf). Danach war es erstens nicht mehr erlaubt, Plakate am Wilhelmsplatz aufzuhängen, zweitens durften keine Aufsteller mehr verwendet werden und drittens wurde die Größe von Wahlwerbeständen auf 2 qm begrenzt. Dies wurde mit „Verkehrsgefährdung und Stolpergefahr bei Massenpanik“ begründet.

Hierzu haben wir folgende Fragen:

  1. Gilt diese Richtlnie noch?
  2. Besteht trotz der neuen Pollerlösung zur Verkehrsberuhigung am Wilhelmsplatz immer noch eine Verkehrsgefährdung durch Plakate?
  3. Ist der Beschluss 2021-26/DS-I(A)0023/4 vom 24. Juni 2021 inzwischen umgesetzt?
  4. Wenn nicht, wann wird der Stadtverordnetenversammlung ein Entwurf einer neuen Satzung vorgelegt?
  5. Enthält die neue Satzung auch die restriktiven Einschränkungen für den Wilhelmsplatz?
  6. Werden aktuell Genehmigungen für den Wilhelmsplatz auch im Widerspruch zu den jetzt noch gültigen Vorschriften erteilt?

gez.

Julia Endres, Helge Herget, Dr. Annette Schaper Herget