02. Oktober 2022

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

gemäß § 50 HGO richten die Stadtverordneten Dr. Annette Schaper-Herget. Julia Endres und Helge Herget (Ofa e.V.) die nachstehende Anfrage an den Magistrat mit der Bitte um Beantwortung innerhalb der geschäftsordnungsgemäßen Frist.

Vorbemerkung:

In unserer bisherigen Arbeit als Stadtverordnete ist uns bei mehreren Gelegenheiten aufgefallen, dass einige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht mit uns direkt Kontakt aufnehmen dürfen. Es ist uns ebenso aufgefallen, dass die gleichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus verschiedenen Dezernaten jedoch mit Stadtverordneten der Koalitionsfraktionen einen direkten Kontakt pflegen, insbesondere in der Vorbereitung von Anträgen der Koalition und in der Begründung der Ablehnung von Anträgen der Opposition. Herr Oberbürgermeister Dr. Schwenke sprach in diesem Zusammenhang im HFDB von unterschiedlichem Vertrauen, das er zu den verschiedenen Stadtverordneten habe.

Hierzu haben wir folgende Fragen:

  1. Welche Regelungen in der Stadtverwaltung, z. B. durch Dienstanweisungen, bestehen, die den direkten Kontakt zwischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung und den Stadtverordneten regeln? Wir bitten um Nennung aller entsprechenden Anweisungen.
  1. Betreffen diese Regelungen die Kommunikation mit allen oder nur einem Teil der Stadtverordneten?
  1. Ist der Kontakt zwischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung und den Stadtverordneten in Arbeitsverträgen geregelt?
  1. Falls ja, gelten solche arbeitsvertraglichen Regelungen für alle oder nur für einen Teil der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Verwaltung und für wen gelten diese Regelungen und für wen nicht?
  1. Gibt es hinsichtlich der Regeln zur Kommunikation Unterschiede zwischen den Dezernaten?
  1. Wenn ja, welche Regelungen bestehen in den einzelnen Dezernaten?
  1. Gibt es in Bezug auf die Kommunikation unterschiedliche Anweisungen zur Kommunikation mit Stadtverordneten der Koalition und der Opposition?
  1. Auf welche Rechtsgrundlagen begründet sich die Aussage des Oberbürgermeisters, dass ein unterschiedliches Vertrauen des Oberbürgermeisters unterschiedliche Zugänge zu Informationen rechtfertigt?
  2. In welchen Fällen hat in dieser Wahlperiode seit 2021 zwischen der Stadtverwaltung und Stadtverordneten der Koalitionsparteien ein direkter Kontakt durch direkte Anfragen, Treffen, Auskünfte und Beratungen stattgefunden?