Offenbach, den 18.09.2024
Herrn
Stadtverordnetenvorsteher
Stephan Färber
im Hause
Anfrage der Ofa-Fraktion nach § 50 HGO
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
gemäß § 50 HGO richten die Stadtverordneten der Ofa-Fraktion die nachstehende Anfrage an den Magistrat mit der Bitte um Beantwortung innerhalb der geschäftsordnungsgemäßen Frist.
Vorbemerkung:
In einer Pressemitteilung vom 20.11.2023 erklärt die Stadt:
„Die Anlagenrichtlinie gilt für die Stadt Offenbach ebenso wie für die städtischen Eigenbetriebe und die rechtlich unselbständigen Stiftungen. Die Stadtwerke Offenbach erstellen für alle Stadtwerke-Unternehmen eine eigene Richtlinie, die sich aber an der Anlagenrichtlinie der Stadt im Wesentlichen orientieren wird.“
Hierzu haben wir folgende Frage:
- Was sind die Unterschiede zwischen den Anlagenrichtlinien der Stadt Offenbach und der Stadtwerke-Unternehmen?
Gez.
Dr. Annette Schaper Herget
Fraktionsvorsitzende