Offenbach, den 18.09.2024

Herrn
Stadtverordnetenvorsteher
Stephan Färber
im Hause

Anfrage der Ofa-Fraktion nach § 50 HGO

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

gemäß § 50 HGO richten die Stadtverordneten der Ofa-Fraktion die nachstehende Anfrage an den Magistrat mit der Bitte um Beantwortung innerhalb der geschäftsordnungsgemäßen Frist.

Vorbemerkung:

In der Antwort auf unsere Anfrage vom 04.11.2022 zum gleichen Thema heißt es:

„ Erste Nachpflanzungen sind für den Winter 2022/2023 vorgesehen, hier werden derzeit Angebote eingeholt.“ Es ist jedoch bis heute kein Baum nachgepflanzt worden.

Hierzu haben wir folgende Fragen:

  1. Warum ist bis heute nichts sichtbar?
  2. Will man sich noch an die Zusage halten?

Weiterhin heißt es: „ Gegen die Verbuschung der Fläche wird das Gespräch mit dem Landwirt gesucht, damit aufgekommene Brombeeren etc. entfernt werden und ein biotopverträgliches und verlässliches Mahdregime etabliert wird“.

Hierzu haben wir folgende Frage:

  1. Wie sieht das biotopverträgliche Mahdregime aus?

Weiterhin heißt es: „Eine Begehung der städtischen Streuobstwiesen mit den Mitgliedern der Kommission für Umweltschutz und des Naturschutzbeirates und für interessierte Stadtverordnete ist für Mai 2023 vorgesehen.“

Hierzu haben wir folgende Frage:

  1. Ist eine solche Begehung jährlich vorgesehen?

Gez.
Dr. Annette Schaper Herget
Fraktionsvorsitzende