Offenbach, den 18.09.2024

Herrn
Stadtverordnetenvorsteher
Stephan Färber
im Hause

Anfrage der Ofa-Fraktion nach § 50 HGO

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

gemäß § 50 HGO richten die Stadtverordneten der Ofa-Fraktion die nachstehende Anfrage an den Magistrat mit der Bitte um Beantwortung innerhalb der geschäftsordnungsgemäßen Frist.

Vorbemerkung:

In der Sitzung des SOZ vom 29.08.2024 behauptete Kämmerer Martin Wilhelm,dass die genaue Planung, wie die Fläche im Kaufhof-Gebäude aufgeteilt werden soll, bereits festgelegt sei. Auf unsere Nachfrage, wo man das nachlesen könne, kam nur eine sehr grobe und nur mündliche Erläuterung.

Hierzu haben wir folgende Frage:

Gez.
Dr. Annette Schaper Herget
Fraktionsvorsitzende